FlughafenReport 5/2009
Drehkreuz für Obst und Gemüse
MSK versorgt Großmarkthalle mit Thaiprodukten.
Ananas, Litschi oder Drachenfrucht . Die thailändischen Obstspezialitäten sind in Deutschland Küchen auf dem Vormarsch...
Das Landratsamt Erding informiert:
Einfuhr von pflanzlichen Lebens- bzw. Futtermitteln.
Sehr geehrter Einführer/in, sehr geehrter Spediteur/in,
durch das in Kraft treten der VERORDNUNG (EG) Nr. 66912009 kommt es zu einigen Änderungen bei der Einfuhr:
LEBENSMITTEL:
Möchten sie Waren, die im Anhang I genannt sind einführen, sind diese durch das GDE (Gemeinsames Dokument zur Einfuhr) anzumelden. Für jede Warenart ist jeweils ein eigenes GDE zu verwenden, auch wenn die Waren unter einer AWB angemeldet werden. Die Sendung ist mit dem GDE dem Landratsamt 24 Stunden vorab, per Fax oder Email, anzumelden. Siehe oben genannte Verordnung bzw. beiliegendes Infoblatt. Sendungen werden dann nach der im Anhang I der Verordnung genannten Häufigkeit beprobt (bis zu 50 %).
Werden zukünftig Sendungen beprobt, kann dies nicht mehr auf der Rampe erfolgen, sondern nur noch in den Räumen der Lagerhandlingunternehmen bzw. in einem Proberaum.
Das bedeutet für Selbstabholer, die keinen Sicherheitsausweis besitzen, dass ein Zugang in die Räume der Lagerhandlingunternehmen nicht, oder nur mit Besucherausweis eingeschränkt möglich ist. In diesem Fall ist bei einer Probenahme eine Spedition oder ein Lagerhandlingunternehmen zu beauftragen.
Eine Probeentnahme ist nur dann schnell und somit kostengünstig durchzuführen, wenn eine Packliste mit der entsprechenden Beschriftung der Transportkisten vorhanden ist.
Führen Sie Ware, die nach der oben genannten Verordnung einer verstärkten amtlichen Kontrolle unterliegt , ein empfehlen wir die Ware als eigene Sendung einzuführen. Da die Sendung bis zum Vorliegen eines Untersuchungsergebnisses am Flughafen bleiben muss, können Sie sonst begleitende Waren nicht sofort einführen bzw. muss die Sendung von der Zollbehörde aufgeteilt werden. Die Verzollung ist erst mit einem vollständig abgefertigten GDE möglich. Beachten Sie bitte, dass der Anhang I vierteljährlich aktualisiert wird. Das bedeutet, es können dann auch andere, bisher nicht betroffen Waren einer verstärkten amtl. Kontrolle unterliegen.
Bei jeder Einfuhr nach der oben genannten Verordnung werden für die Dokumentenprüfung und die Abfertigung Gebühren zzgl. Fahrtkosten erhoben. Wird Ihre Sendung beprobt werden z.B. bei Obst u. Gemüse Laborkosten in Höhe von 330,- bis 631,-€ zzgl. Transportkosten erhoben. Bitte beachten Sie das Untersuchungsergebnisse bei Einfuhren von Sonntag bis Mittwoch schneller vorliegen. Eine Laboruntersuchung am Wochenende wird durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen nicht gewährleistet.
Nach wie vor werden, auch von nicht in der Verordnung genannten Obst und Gemüse, regelmäßig Proben entnommen. Hier ändert sich der Ablauf nicht, die Ware muss nicht bis zum Vorliegen eines Ergebnisses am Flughafen bleiben. Diese Proben sind nach wie vor kostenfrei, außer im Falle einer Beanstandung.
FUTTERMITTEL:
Bitte beachten Sie, dass für die Einfuhr von Futtermitteln die
Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 56, zuständig ist.
Ansprechpartner:
Hr. Weigelt, Tel.: 089 / 2176 2781
MSK
Moderne Speditions-Konzepte GmbH
Internationale Transporte & Zollservice
Frachtterminal Modul G / 5. Stock
Zimmer 512 Import
Zimmer 514 Export
85356 München-Flughafen
Tel. + 49 89 975 94 68- 0
Fax +49 89 975 94 68- 6
Email: info@mskmuc.de
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